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Formelles

1. Abrechnung

Da ich in Dortmund von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) als Psychologischer Psychotherapeut zugelassen bin, kann ich meine Leistungen mit allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen abrechnen. Als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung brauchen Sie nur Ihre Versichertenkarte mitbringen, um ein zuvor telefonisch vereinbartes Erstgespräch wahrzunehmen.

Psychoanalyse als Kassenleistung

Zwar wird die Mehrzahl der psychisch Kranken nach wie vor durch Allgemeinmediziner und Psychiater medikamentös versorgt (vgl. etwa Ehrenberg 2004). Jedoch ist die Psychoanalyse in Deutschland als wirksame wissenschaftliche Methode zur Heilung psychischer Erkrankungen in der Medizin institutionalisiert (vgl. DPV 2001, DGPT 2011). So wurden aus der klassischen Psychoanalyse zwei Methoden zur Behandlung psychischer Störungen entwickelt, die sich mit den Krankenkassen abrechnen lassen. Es handelt sich um die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und um die analytische Psychotherapie.

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Die Krankenkassen übernehmen die Finanzierung einer Psychotherapie nur dann, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung vorliegt. In diesem Fall übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von psychotherapeutischen Behandlungen bis zu 300 Stunden. Dagegen haben Privatversicherte, Selbstzahler oder Beamte unterschiedliche Vertragsbedingungen für ambulante Psychotherapie, die bei der Krankenversicherung oder bei der Beihilfestelle erfragten werden sollten. Sie sind im Versicherungsvertrag oder in den Beihilferichtlinien festgehalten.


2. Therapieantrag

Therapievertrag

Wenn Sie sich zu einer Behandlung bei mir entscheiden sollten, schließen wir einen Therapievertrag, in dem die Diagnosen, die Besprechung der Therapieziele, die Behandlungsmethode und der Behandlungsplan schriftlich festgehalten werden.

Ausfallhonorar

Zum Therapievertrag gehört ein Vertrag über das Ausfallhonorar. Aufgrund einer Terminvereinbarung reserviere ich für Sie eine Sitzung. Wenn Sie mindestens 48 Stunden vor der vereinbarten Sitzung den Termin absagen, fällt kein Ausfallhonorar an. Wenn Sie aber den Termin kurzfristiger absagen, ist ein Ausfallhonorar zu zahlen. Bei Arbeitslosen, Studierenden und sozial Schwachen ist die Höhe des Ausfallhonorars verhandelbar. Für die rechtzeitige Absage eines Termins zählen nur die Werktage. Eine Stunde am Montagmorgen muss daher spätestens am Donnerstagmorgen abgesagt werden.

Therapieantrag

Nach Abschluss des Therapievertrags wird eine Kurz- oder eine Langzeittherapie beantragt.

Anzeigen einer Akuttherapie

Im Falle einer Akuttherapie unterschreiben wir - Sie und ich - das Formblatt PTV12 mit Angaben zu Ihrer Person, das ich der Krankenkasse zur Kenntnisnahme zusende.

Beantragen einer Kurzzeittherapie

Kurzzeittherapien und Langzeittherapien müssen von der Krankenkasse bewilligt werden. In beiden Fällen händige ich Ihnen ein Formblatt für einen Konsiliarbericht aus, in dem eine Ärztin oder ein Arzt durch ihre/seine Stellungnahme bestätigt, dass es von Ihrer körperlichen Verfassung her keine Einwände gegen eine Psychotherapie gibt. Sie stellen einen Antrag auf Psychotherapie auf dem Formblatt PTV1, das ich mit meinen Angaben zu Ihrer Person auf dem Formblatt PTV2 und mit dem Konsiliarbericht – in dem die Angaben Ihrer Ärztin/Ihres Arztes für die Krankenkasse geschwärzt sind – an die Krankenkasse mit der Bitte um Bewilligung schicke.

Beantragen einer Langzeittherapie

Wenn eine Langzeittherapie beantragt wird, füge ich Ihrem Therapieantrag (Formblatt PTV1) und meinem Antrag an die Krankenkasse (Formblatt PTV2) einen anonymisierten Bericht bei, in dem ich die psychischen Beschwerden (Symptome), wichtige lebensgeschichtliche Ereignisse, die zugrunde liegende Psychodynamik, die Diagnose und den Behandlungsplan darstelle. Dieser eingehende Bericht zur psychischen Erkrankung und zur Behandlung wird der Krankenkasse mit dem Therapieantrag in einem versiegelten Umschlag zugestellt, der an eine externe Gutachterin oder einen externen Gutachter in Deutschland weitergeleitet wird, die oder der zum Antrag auf Psychotherapie Stellung nimmt.

Nach der Kostenzusage durch die Krankenkasse beginnt die Behandlung.

Behandlungsformen:

Aufgrund meiner Arbeit als Psychoanalytiker liegt der Schwerpunkt meiner psychotherapeutischen Aktivitäten auf dem Feld der analytischen Langzeittherapien.

DGPT (2011): Stellungnahme zur Prüfung der Richtlinienverfahren gemäß §§ 13-15 der Psychotherapie-Richtlinie für die psychoanalytisch begründeten Verfahren. Forum der Psychoanalyse. Bd. 27. Sonderheft. Dezember.

DPV (2001): Indikation und Wirksamkeit. Psychoanalyse und psychoanalytische Verfahren in der medizinischen Versorgung. In: DPV Broschüre (pdf, ext. Link)

Ehrenberg, A. (2004): Das erschöpfte Selbst. Depression und Gesellschaft in der Gegenwart. Frankfurt, New York: Campus.